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VERTEILHINWEIS FÜR KUNDEN

Lieber Kunde,

das Medium Haushaltwerbung hat sich mit den Jahren in vielerlei Hinsicht weiterentwickelt. Eine moderne Prospektverteilung bietet über die pünktliche Auslieferung und fachgerechte Bestückung der Briefkästen hinaus viel mehr: Die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen muss garantiert sein, ein einwandfreies Beschwerdemanagement muss sich der „fehlgeleiteten“ Prospekte annehmen, dies wiederum ist nur durch eine einwandfreie Dokumentation der Prozesse von Anfang bis Ende möglich. Angefangen bei einer gebündelten und rechtzeitigen Anlieferung über die Kommissionierung und Auslieferung an die Ortsverteiler bis zur Verteilung. Bei der Verteilung wird grundsätzlich jeder Briefkasten bedient, der von der Straße aus frei zugänglich ist.

Ausgenommen sind so genannte "Werbeverweigerer",  also Haushalte mit Aufklebern auf den Briefkästen, dass Werbung nicht eingeworfen werden soll.

  • Weiterhin werden folgende Gebiete nicht berücksichtigt:
    • abseits stehenden Häuser
    • einzelne Gehöfte oder Industrie- bzw. Gewerbegebiete
    • Gebiete mit überwiegendem Geschäftscharakter, z.B. Einkaufszonen
  • Die Verteiler sind angewiesen, die Beilagen in die Briefkästen einzuwerfen und nicht vor oder in Häusern abzulegen. Daraus ergibt sich, dass bei Mehrfamilienhäusern mit innen liegenden Briefkästen keine Verteilung erfolgt, wenn auf Klingeln des Verteilers niemand öffnet. Aufgrund von Ruhestörung darf der Verteiler max. 3 Mal klingeln.
  • In Mehrfamilienhäusern mit so genannten "Werbekörben" - meist Drahtkörbe an den Türen -  werden die Beilagen für etwa 50% der Anwohner (Anzahl der Klingeln) in diese Körbe gelegt.

Da bei der Arbeit eine Vielzahl von Menschen am Werk ist, können Fehler nicht zu 100% ausgeschlossen werden. Daher bitten wir Sie um Ihre Mithilfe.


Sollten Sie wider Erwarten Anlass zur Reklamation haben, bitten wir Sie unverzüglich um Mitteilung mit beiliegendem Formular und folgenden Informationen:

  • Name und vollständige Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ und Ort)
  • Art der Beschwerde: z.B. Keine Beilage erhalten, Beilage beschädigt, Beilage im Hausflur abgelegt
  • Datum der Reklamation
  • In Einzelfällen kann es dazu kommen, dass Pakete oder einzelne Prospekte vorgefunden werden. Dies kann mehrere Ursachen haben:
    • Anlieferadresse des Verteilers
    • Zwischenlagerung des Verteiler
    • Fundstelle
    • Um die Hintergründe aufklären zu können, benötigen wir immer die Prospekte.
      Bitte bewahren Sie diese unbedingt auf, einer unserer Mitarbeiter wird die Prospekte bei Ihnen abholen.

Durch farbliche Markierungen lässt sich der Verteiler herausfinden. Sofern möglich werden die Prospekte umgehend nachverteilt.

Bitte haben Sie Verständnis, dass nur Beschwerden mit vollständigen und genauen Angaben innerhalb von 3 Tagen nach Verteiltermin angenommen und bearbeitet werden können, da sich danach einzelne Verteilungen aufgrund der Vielzahl nicht mehr nachvollziehen lassen.